Die DGUV Vorschrift 3 (bzw. früher BGV A3) ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die “Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel” betrifft. Sie legt die Regeln für den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten fest und gibt konkrete Anweisungen für die Prüfung und Wartung dieser Anlagen und Geräte.
Die DGUV Vorschrift 3 gilt für alle Arbeitgeber und Betreiber von elektrischen Anlagen und Geräten in Deutschland und ist somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und anderen relevanten Gesetzen und Normen, wie der DIN VDE 0100, und stellt sicher, dass elektrische Anlagen und Geräte sicher betrieben werden und potenzielle Gefahren für Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte vermieden werden.
Zu den zentralen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 gehören unter anderem die regelmäßige Prüfung und Wartung von elektrischen Anlagen und Geräten durch qualifizierte Elektrofachkräfte und befähigte Personen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Dokumentation aller Prüfungen und Wartungen sowie die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten.
Die DGUV Vorschrift 3 wird regelmäßig aktualisiert und an den Stand der Technik und der gesetzlichen Bestimmungen angepasst.