Was ist die DGUV Voschrift 3 ?

Die DGUV Vorschrift 3 (bzw. früher BGV A3) ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die “Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel” betrifft. Sie legt die Regeln für den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten fest und gibt konkrete Anweisungen für die Prüfung und Wartung dieser Anlagen und Geräte.

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für alle Arbeitgeber und Betreiber von elektrischen Anlagen und Geräten in Deutschland und ist somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und anderen relevanten Gesetzen und Normen, wie der DIN VDE 0100, und stellt sicher, dass elektrische Anlagen und Geräte sicher betrieben werden und potenzielle Gefahren für Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte vermieden werden.

Zu den zentralen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 gehören unter anderem die regelmäßige Prüfung und Wartung von elektrischen Anlagen und Geräten durch qualifizierte Elektrofachkräfte und befähigte Personen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Dokumentation aller Prüfungen und Wartungen sowie die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten.

Die DGUV Vorschrift 3 wird regelmäßig aktualisiert und an den Stand der Technik und der gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

 

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Warum muss geprüft werden?

Ortsveränderliche Betriebsmittel, ortsfeste Anlagen und elektrische Maschinen müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie sicher und einwandfrei funktionieren. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der elektrischen Sicherheit in Unternehmen und Betrieben befasst.

Die regelmäßige Prüfung dieser Geräte und Anlagen ist notwendig, um mögliche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen, bevor es zu Unfällen kommt. Defekte oder beschädigte Geräte können eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen und zu Unfällen führen, wie z.B. Stromschläge, Brände oder Explosionen.

Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Geräte und Anlagen durch eine Elektrofachkraft erfolgen muss. Diese Prüfung umfasst eine Sichtprüfung sowie eine Funktionsprüfung und Messung, um sicherzustellen, dass die Geräte und Anlagen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Durch die regelmäßige Prüfung wird auch sichergestellt, dass die Geräte und Anlagen eine lange Lebensdauer haben und effizient funktionieren. Die Prüfung kann auch dazu beitragen, mögliche Störungen und Ausfälle zu vermeiden und somit die Produktivität und Effizienz des Unternehmens zu erhöhen.

Insgesamt trägt die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln, ortsfesten Anlagen und elektrischen Maschinen dazu bei, dass die Mitarbeiter sicher arbeiten können und das Unternehmen effizient und produktiv bleibt.

 

Unsere Leistungen

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Elektroinstallation

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um die Sicherheit sowie Funktionalität elektrischer Anlagen und Geräte zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Installation von allen elektrischen Anlagen wie z.B. Wallboxen und PV-Anlagen.
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Thermografie

Wir stellen die präzise Überwachung Ihrer elektrischen Anlagen sicher, indem wir mittels Wärmebildtechnik potenzielle Risiken identifizieren – noch bevor sie zu Problemen werden.
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Prüfung E-Ladestationen

Wir prüfen nicht nur die ordnungsgemäße Funktion, sondern auch die Einhaltung aller Sicherheitsstandards nach DIN-VDE 0105-100 und VDE-0122-1.
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VDS 3602

Gehen Sie mit uns in Sachen Feuerversicherung auf Nummer sicher: Schaffen Sie Vertrauen in die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen.
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Leitern und Tritte

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte gemäß den höchsten Sicherheitsstandards, damit Sie sich auf festen Grund verlassen können.
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Elektrische Maschinenprüfung

Wir gewährleisten die sichere Funktion Ihrer elektrischen Maschinen nach DIN VDE 0105-100, inkl. Sichtprüfung, Messung, Funktionsprobe und gerichtsfester Dokumentation.
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Ortsfeste Anlagen

Wir prüfen Ihre ortsfesten Anlagen nach der DIN VDE 0105-100 und der DIN VDE 0100-600.

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Ortsveränderliche Betriebsmittel

Mit Prüfungen gemäß DIN VDE 0701 und 0702 stellen wir sicher, dass alle tragbaren Arbeitsmittel den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Wer kann eine „befähigte Person“ sein?

Eine “befähigte Person” im Sinne der DGUV Vorschrift 3 ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie ihrer persönlichen Eignung in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.

Die genauen Anforderungen an eine befähigte Person sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Grundsätzlich muss die befähigte Person über eine entsprechende fachliche Ausbildung verfügen, die in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Elektrofachkraft oder eine vergleichbare Qualifikation umfasst.

Darüber hinaus sollte die befähigte Person über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der elektrischen Sicherheit verfügen und regelmäßig fortgebildet werden. Sie sollte auch in der Lage sein, elektrische Geräte und Anlagen sachgerecht zu prüfen und zu beurteilen, um mögliche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.

Eine befähigte Person kann in der Regel ein Mitarbeiter des Unternehmens sein, der die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen besitzt. Es ist jedoch auch möglich, eine externe befähigte Person hinzuzuziehen, wenn keine geeignete Person im Unternehmen vorhanden ist oder wenn eine unabhängige Überprüfung erforderlich ist.

In jedem Fall ist es wichtig, dass die befähigte Person unabhängig und objektiv arbeitet und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Was muss nach der DGUV V3 geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und regelt die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Unternehmen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, diese Vorschrift einzuhalten und ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen von qualifizierten Elektrofachkräften prüfen zu lassen.

Die zu prüfenden Betriebsmittel umfassen eine breite Palette an elektrischen Geräten und Anlagen, wie beispielsweise Arbeitsmittel und Werkzeuge mit elektrischen Komponenten, elektrische Maschinen und Anlagen, elektrische Geräte wie Computer, Drucker und Monitore sowie elektrische Installationen wie Steckdosen, Schalter und Leitungen. Auch Verlängerungs- und Anschlussleitungen müssen regelmäßig geprüft werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Häufigkeit der Prüfungen von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise der Art des Betriebsmittels und seiner Nutzungshäufigkeit. Die genauen Anforderungen sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Unternehmen sollten einen Fachmann zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Durch die regelmäßige Prüfung nach der DGUV V3 können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben werden, was letztendlich dazu beiträgt, Arbeitsunfälle und Sachschäden zu vermeiden. Unternehmen können somit ihrer Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher gerecht werden und ihre Haftungsrisiken minimieren.

Insgesamt ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 für Unternehmen von großer Bedeutung, da Verstöße gegen diese Vorschrift mit hohen Bußgeldern geahndet werden können. Um dies zu vermeiden, sollten Unternehmen regelmäßig ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfen lassen und sicherstellen, dass diese den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 entsprechen.

Wer ist eine Elektrofachkraft?

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie ihrer persönlichen Eignung in der Lage ist, elektrische Anlagen und Geräte fachgerecht zu installieren, zu betreiben, zu warten und zu reparieren.

Die genauen Anforderungen an eine Elektrofachkraft sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Grundsätzlich muss eine Elektrofachkraft über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Qualifikation verfügen und umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der elektrischen Sicherheit haben.

Eine Elektrofachkraft sollte in der Lage sein, elektrische Anlagen und Geräte eigenständig zu planen, zu projektieren und zu installieren. Sie sollte auch in der Lage sein, elektrische Anlagen und Geräte zu warten und zu reparieren, um mögliche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.

Eine Elektrofachkraft ist in der Regel für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur elektrischen Sicherheit verantwortlich und trägt somit eine hohe Verantwortung für die Sicherheit von Personen und Sachen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Elektrofachkraft nicht nur über eine theoretische Ausbildung verfügen sollte, sondern auch praktische Erfahrungen im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten haben sollte, um potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen und zu vermeiden.

 

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